Wir suchen ab Januar 2026

eine Violinen-Lehrkraft

 

welche Instrumentalunterricht einmal wöchentlich nachmittags, im Gruppenunterricht (bis zu fünf Schülerinnen und Schüler) der 1. Klasse, jeweils 45 Minuten, anbieten kann. Das Honorar wird auf Verhandlungsbasis festgelegt. 

Bewerbungen (bitte mit Lebenslauf und Qualifikation) können über das Sekretariat der Schule, an die Schulleiterin Frau Dr. Aurig, bis zum 05.12.2025, per Mail an info@63-grundschule-dresden.de oder per Bewerbungsmappe, gerichtet werden.

Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. A. Aurig

12.11.2025

Unsere Schule hat eine lange Tradition.
Sie wurde am 16. Juni 1876 feierlich eingeweiht.

Mit viel Freude und Spaß lernen heute in unserer 63. Grundschule 443 Mädchen und Jungen in 19 Klassen gemeinsam mit 27 Lehrern.
In drei Klassen werden die „kleinen Kruzianer“ unterrichtet.

 

Barrierefreie Homepage
Wir haben unsere Homepage dem Barrierefreie-Websites-Gesetz angepasst und mit einer Vorlese-Funktion versehen. Diese wird aktiviert, indem man den ausgewählten Text markiert und auf das Lautsprechersymbol klickt.

Aktuelle Nachrichten

Verkehrshelfer/in gesucht

Verkehrshelfer/in gesucht

So werden Sie Schulweghelfer....

Safer Internet Day

Safer Internet Day

Kinder bei Social Media begleiten am 4. und 5. Februar 2026

Elternrat

Elternrat

Einladung zur 2. Elternratssitzung 13. November 2025

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Schulleben

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Informationen

Zur Schule, Schulleitung, Kollegium, Förderverein, Elterninitiative u.v.m.
Chronik-der-Veraenderung-2

Lehren & Lernen

Wichtige Termine, Kreuzchor, Schulanfänger u.v.m.
verordnungen-63-grundschule-dresden

Verordnungen

Unsere Hausordnungen regeln den Schulalltag, Bibliotheksbesuch u.a.

Transparenzhinweis:

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.