Beratungslehrer

Beratungslehrerinnen an der 63. Grundschule J.G. Naumann sind Frau Kaltofen und Frau Dr. Aurig. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift über die Tätigkeit der Beratungslehrer an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen.

Beratungslehrer sollen die pädagogische Arbeit an den Schulen aller Schularten unterstützen und dadurch zur bestmöglichen Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler sowie zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages beitragen (§17 Abs. 2 SchulG vom 03.07.1991, SächsGVBI. S. 216).

Zu diesen Aufgaben zählen:

  • die Schullaufbahnberatung
  • die individuelle Beratung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensstörungen
  • die individuelle Beratung zur Ereignisbewältigung
  • die Prävention im Bereich Gesundheit und Sicherheit

Die Beratungen sind für die Fragen von Eltern, Schülern und Lehrern gleichermaßen offen. Frau Kaltofen und Frau Dr. Aurig geben Informationsmaterial aus und führen individuelle Gespräche. Dabei arbeiten sie mit verschiedenen Förderschulen und Ämtern (Gesundheitsamt, Jugendamt, Sozialamt) sowie Beratungsstellen (Schulpsychologische- und Erziehungsberatungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrie) der Stadt zusammen.
Eine Beratung setzt das Einverständnis der Eltern voraus. Beratungslehrer sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit über die in Ausübung ihres Amtes bekannt gewordenen Tatsachen und Ergebnisse verpflichtet.

Eltern und Lehrer können jederzeit persönlich oder telefonisch (Sekretariat: 0351-3100405) mit Frau Kaltofen und Frau Dr. Aurig einen Gesprächstermin vereinbaren und sich mit ihren Fragen und Problemen vertrauensvoll an sie wenden.