Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig wird, können Sie es an den offiziellen Anmeldeterminen am 5. oder 10. September 2024, jeweils von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, in unserer Schule anmelden. Sollten Sie an allen Terminen verhindert oder sollte ein Beratungsgespräch notwendig sein, wenden Sie sich bitte im Einzelfall an unser Sekretariat.
- ausgefüllte Anmeldebögen der Stadt Dresden
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personaldokumente der Erziehungsberechtigten
- Nachweis über ein alleiniges Sorgerecht (wenn nötig)
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und die neuen Kinder! Herzliche Grüße Das Kollegium der 63. Grundschule
Unsere Schule hat eine lange Tradition.
Sie wurde am 16. Juni 1876 feierlich eingeweiht.
Mit viel Freude und Spaß lernen heute in unserer 63. Grundschule 443 Mädchen und Jungen in 19 Klassen gemeinsam mit 27 Lehrern.
In drei Klassen werden die „kleinen Kruzianer“ unterrichtet.
Barrierefreie Homepage
Wir haben unsere Homepage dem Barrierefreie-Websites-Gesetz angepasst und mit einer Vorlese-Funktion versehen. Diese wird aktiviert, indem man den ausgewählten Text markiert und auf das Lautsprechersymbol klickt.
Aktuelle Nachrichten
Aktionstage „Zu Fuß zur Schule“
Aktionstage „Zu Fuß zur Schule“ Auch in diesem Schuljahr finden wieder die bundesweiten Aktionstage „Zu Fuß zur Schule“ statt. Unsere…
Einladung zur ersten Sitzung Elternrat
Erste konstituierende Sitzung des Elternrates mit neuer Wahl vom Elternrat der Schule am Donnerstag, dem 19.09.2024, 19:00 Uhr, Zi.202
Online-Elternabend zum Umgang mit Digitalen Medien“
Einladung der Polizeidirektion zum Online-Elternabend am 22.08.2024 mit dem Thema "Gefahren und Risiken im Umgang mit Digitalen Medien"
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Schulleben
Informationen
Lehren & Lernen
Verordnungen
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.