Informationen für Schulanfänger 2027/2028
Tag der offenen Tür am 19. August
Liebe Eltern der zukünftigen ersten Klassen,
der Tag der offenen Tür findet am 19. August 2026, 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr in unserer Schule statt. Sie sind herzlich dazu eingeladen.
Schulanmeldung
Liebe Eltern,
an unserer Schule können sie Ihr Kind zu folgenden Terminen anmelden:
- am Tag der offenen Tür, 19.8.2026 von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
oder
- an den offiziellen Schulanmeldeterminen der Landeshauptstadt Dresden, Donnerstag, 10. September 2026 und Dienstag, 15. September 2026 jeweils 14 bis 18 Uhr, jeweils im Zimmer 202 unserer Schule, 2.OG.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers und Vollmacht des 2.Personensorgeberechtigten (alternativ unterschriebenen Anmeldebogen)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Anmeldebogen für das Schuljahr 2027/2028
- Schreiben des Amtes für Schulen (sofern vorhanden; gilt als Schulanmeldebestätigung)
- ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Gerichtsurteil/ Bestätigung des Jugendamtes)
- ggf. Nachweis über den Umzug (Mietvertrag/ Meldebestätigung)
Wir bitten zusätzlich um die Vorlage des Impfausweises wegen des Masernschutznachweises
Sollte Ihnen der Anmeldebogen nicht vorliegen, können Sie das Formular hier downloaden:
Möchten Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft anmelden, verwenden Sie bitte folgendes Formular um eine Schule des Grundschulbezirkes zu informieren:
So funktioniert die Schulanmeldung
10. September 2026 und 15. September 2026, jeweils in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- ausgefüllten Bogen zur Schulanmeldung mit der Unterschrift aller Personensorgeberechtigter oder den Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Geburtsurkunde im Original
- ihren Personalausweis
- wir bitten um den Impfpass im Original mit dem Nachweis der Masernimpfung
Gern lernen wir Ihren Schulanfänger bei einer persönlichen Anmeldung kennen.
Erstmalig wird es für das Schuljahr 2027/28 die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung geben.
Im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 können Sie Ihr Kind über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
oder QR-Code

Diese ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
- die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
- es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
- es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
- für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst
- In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren.
Weitere Voraussetzung:
Vorhandensein eines BundID-Kontos. (Registrierung über den Link https://id.bund.de/de oder QR-Code)

Bei der Online-Anmeldung wird anhand der Wohnanschrift des schulpflichtig werdenden Kindes der zugehörige Schulbezirk ermittelt.
Bei gemeinsamen Schulbezirken kann dann die gewünschte Schule anhand einer vorgegebenen Liste gewählt werden.
Im gemeinsamen Schulbezirk besteht auch die Möglichkeit, eine 2. und 3. Wunschschule anzugeben. Die Antragsdaten werden automatisch in die Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) übertragen.
Zuständig für die weitere Bearbeitung ist auch bei der digitalen Grundschulanmeldung die Schule. In der Woche vor den Sommerferien erhalten Sie ein weiteres Schreiben zur digitalen Schulanmeldung mit allen notwendigen Informationen. Insbesondere wird erklärt, wie die Bearbeitung von digitalen Anmeldungen in SaxSVS erfolgt. Statt durch Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.
Allgemeines
Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.
Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.
Laut Schulgesetz hat der Schüler die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich er wohnt. Die Stadt Dresden hat gemeinsame Schulbezirke für mehrere Schulen festgelegt. Das heißt, die Eltern können innerhalb des Schulbezirkes wählen, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule dies zulässt. Zu unserem Schulbezirk gehören die 06., 25., 32., 51., 108. und unsere 63. Grundschule. Wünschen Eltern, dass ihr Kind eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besucht, können sie nach der im Schulbezirk erfolgten Anmeldung an der gewünschten Schule einen Antrag auf Aufnahme stellen.
Sie wissen nicht genau, in welchem Schulbezirk Sie wohnen? Sie erhalten im Grundschul-Finder → der Stadt Dresden nach Eingabe Ihrer Adresse Informationen zu den Schulen Ihres Wohnortes.
Die Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten vom Schulverwaltungsamt der Stadt Dresden ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anmeldung an einer Grundschule des Schulbezirkes. Dieses Schreiben müssen die Eltern zur Anmeldung mitbringen. Außerdem ist die Geburtsurkunde des Kindes, der Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers und ggf. der Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Gerichtsurteil/Bestätigung des Jugendamtes) vorzulegen. Folgende Daten werden erhoben: Name und Vorname der Eltern und des Kindes; Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes; Geschlecht des Kindes; Anschrift der Eltern und des Kindes; Telefonnummer, Notfalladresse; Staatsangehörigkeit des Kindes; Religionszugehörigkeit des Kindes; Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind; ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird. Die Daten nach Nummer 6 und 8 sind nur mit Einwilligung der Eltern gemäß Sächsischem Datenschutzgesetz § 4 Abs. 1 und 2 zu erfassen.
Sie sind bereits umgezogen, auf dem Brief zur Anmeldung steht noch die alte Adresse
Die Schulanmeldung kann im neuen Schulbezirk vorgenommen werden, unabhängig davon, welche Anschrift in dem Schreiben steht. Die Eltern weisen die neue Anschrift durch Vorlage einer Meldebescheinigung oder des Personalausweises nach.
Sie planen nach der Schulanmeldung in einen anderen Dresdner Schulbezirk zu ziehen
Zur Verwaltungsvereinfachung kann die Anmeldung bereits im zukünftigen Schulbezirk vorgenommen werden. Die Sorgeberechtigten haben folgende Nachweise zu erbringen: Mietwohnung oder den von allen Parteien unterschriebenen Mietvertrag Wohneigentum oder Kaufvertrag/ Grundbuchauszug ggf. Nachweis über Fertigstellung oder Erklärung, dass das Wohneigentum selbst bezogen und nicht vermietet wird.
Sie planen nach der Schulanmeldung aus Dresden wegzuziehen
Weisen Sie dem Schulverwaltungsamt Dresden nach, dass das Kind an einer Grundschule außerhalb Dresdens angemeldet wurde, ist eine Anmeldung an einer Dresdner Grundschule nicht mehr erforderlich. Ob die Grundschule der anderen Kommune die Anmeldung vor dem Umzug annimmt, ist von den Eltern bei dem zuständigen Schulverwaltungsamt der Kommune zu erfragen. Können die Sorgeberechtigten keinen Nachweis über die Schulanmeldung an einer Grundschule außerhalb Dresdens vorlegen, ist die Anmeldung zunächst an einer Dresdner Grundschule des Schulbezirkes vorzunehmen.
Indivduelles der Schule
Um den aktuellen Entwicklungsstand der Kinder zu ermitteln, wird ein kurzer Test (Kennenlernstunde) durchgeführt. Wir müssen im Rahmen dieses Kennenlernens herausfinden, ob sich Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben oder ob eine Zurückstellung erfolgen sollte. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn die Kinder den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter. Diese Kennlernstunde findet im März des Aufnahmejahres statt. Termine dazu werden bei der Anmeldung vergeben. Neben dem schulischen Aufnahmetest (Kennenlernstunde) ist eine Untersuchung durch die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes gesetzlich vorgeschrieben. Auch hier erhalten Sie bei uns am Tag der Anmeldung einen Termin. Dieser ist beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (Dürerstraße 88, 01307 Dresden, Tel.: 0351-4888252).
Es kann passieren, dass die Aufnahmekapazität unserer Schule nicht ausreicht, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Im Falle eines Kapazitätsengpasses werden wir auf ein Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien.
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
- Geschwisterkinder besuchen unsere Schule in den Klassen 1 bis 3 (eigener Schulbezirk),
- Kinder, die den Test für die Aufnahme in die Musikklasse bestanden haben,
- Wohnortnähe (Entfernung vom Elternhaus zur Schule – Wir ermitteln die Entfernung mit dem Routenplaner von Google Maps im Modus Fußweg – kürzeste Variante.).
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonders eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen. Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werde von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein weiteres Aufnahmeverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt ein formloser Antrag.
Die Klassenstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit. Den Lehrerinnen und Lehrern lässt der Lehrplan in dieser Zeit so viel Freiheit, dass Sie den Unterricht angepasst an die Fortschritte der Klasse gestalten können. Sie tragen mit der Gestaltung des Unterrichts dem aktuellen Lernstand der Kinder, dem unterschiedlichen Lerntempo und den individuellen Lernvoraussetzungen Rechnung. Deshalb gibt es nach der 1. Klasse keine Versetzungsentscheidung – jedes Kind wechselt in die Klasse 2. Mit Zustimmung der Eltern und der Klassenkonferenz kann ein Kind allerdings auch die Klassenstufe 1 wiederholen.
Für unsere Musikklasse 1a suchen wir musisch interessierte Kinder, welche bereits über eine gewisse Grundmusikalität verfügen.
Jährlich bewerben sich mehr Kinder, als in eine Klasse von max. 28 Schülern aufgenommen werden können. Aus diesem Grund werden die Kinder, welche bei der Schulanmeldung dafür Interesse angezeigt hatten, ca. 6 Monate vor Schulbeginn zu einer Aufnahmeüberprüfung eingeladen. Diese wird von zwei Musikpädagoginnen, die unabhängig voneinander mit den Kindern agieren, durchgeführt.
Überprüft werden:
das Rhythmusgefühl, das Sprach- und Hörvermögen anhand von Liedern und Versen, beim Singen und Sprechen, bei der Bewegung und durch den Einsatz von Instrumenten (z.Bsp. Trommeln, Klanghölzer, Triangeln).
Die Überprüfung dauert 30 min, wobei die Kinder (in Gruppen zu 3-5 Kindern) für 15 min vorwiegend rhythmische (Hören, Bewegen, Musizieren) und weitere 15 min in einem anderen Raum melodische (Hören, Singen, Sprechen) Übungen durchführen.
In Vorbereitung auf diese Überprüfung sollten alle Kinder ein Kinder- oder Volkslied vortragen sowie einfache Verse nachsprechen und Melodien nachsingen können. Ein Vorspiel auf einem Instrument kann aus Zeitgründen nicht stattfinden. Sie können aber angeben, ob und wenn ja seit wann Ihr Kind am Instrumental-, Chor- oder Tanzunterricht teilnimmt.
Bewertungskriterien sind:
1. Hör- und Sprechvermögen
2. Unterscheidung von Tonhöhen:
Dabei werden auf dem Klavier verschiedene Melodiefolgen vorgespielt, welche die Kinder per
Armbewegung nach unten oder nach oben „in der Luft nachmalen“. Dabei sind nicht die
Begrifflichkeiten wie „hoch“ oder „tief“, „nach unten“ oder „nach oben“, sondern lediglich das Hören der Unterschiede entscheidend.
3. Wiedergabe von vorgesungenen Melodien:
Nachsingen von unbekannten Melodien. (Zuvor werden die Kinder durch gemeinsames Singen bekannter Lieder zum Singen animiert.)
4. Freude am Musizieren:
Liedvortrag eines selbstgewählten Kinder- oder Volksliedes. Hinweis: Manchmal wird der Titel vom Lied in der Aufregung vergessen. Deshalb können Sie Ihrem Kind gern einen kleinen Zettel mit dem Namen des gewählten Liedes mitgeben.
Ihr Kind durchläuft damit spielerisch zwei Instanzen, die sich unabhängig voneinander für oder gegen eine Empfehlung für die Musikklasse aussprechen. Da es sich dabei um eine Momentaufnahme unter Beachtung der Tagesform des Kindes handelt, ist diese Auswahl keinesfalls einer Entscheidung gleichzusetzten, ob ein Kind musikalisch oder gar unmusikalisch ist!
Falls Ihr Kind nicht in die Musikklasse aufgenommen wird, können wir Ihnen Folgendes anbieten.
Für alle Kinder der Klassenstufe 1 gibt es an unserer Schule die Möglichkeit, sich nach dem Unterricht, einmal wöchentlich für 45 Minuten, zur „Musizierstunde“ anzumelden, welche alle Bereiche der elementaren Musikerziehung (Hören, Singen, Tanzen, Musizieren) beinhaltet. Ab der zweiten Klasse steht die „Chorbühne“ auf dem GTA-Angebot ebenfalls allen Kindern offen.
Sie sind bereits umgezogen, auf dem Brief zur Anmeldung steht noch die alte Adresse
Die Schulanmeldung kann im neuen Schulbezirk vorgenommen werden, unabhängig davon, welche Anschrift in dem Schreiben steht. Die Eltern weisen die neue Anschrift durch Vorlage einer Meldebescheinigung oder des Personalausweises nach.
Sie planen nach der Schulanmeldung in einen anderen Dresdner Schulbezirk zu ziehen
Zur Verwaltungsvereinfachung kann die Anmeldung bereits im zukünftigen Schulbezirk vorgenommen werden. Die Sorgeberechtigten haben folgende Nachweise zu erbringen: Mietwohnung oder den von allen Parteien unterschriebenen Mietvertrag Wohneigentum oder Kaufvertrag/ Grundbuchauszug ggf. Nachweis über Fertigstellung oder Erklärung, dass das Wohneigentum selbst bezogen und nicht vermietet wird.
Sie planen nach der Schulanmeldung aus Dresden wegzuziehen
Weisen Sie dem Schulverwaltungsamt Dresden nach, dass das Kind an einer Grundschule außerhalb Dresdens angemeldet wurde, ist eine Anmeldung an einer Dresdner Grundschule nicht mehr erforderlich. Ob die Grundschule der anderen Kommune die Anmeldung vor dem Umzug annimmt, ist von den Eltern bei dem zuständigen Schulverwaltungsamt der Kommune zu erfragen. Können die Sorgeberechtigten keinen Nachweis über die Schulanmeldung an einer Grundschule außerhalb Dresdens vorlegen, ist die Anmeldung zunächst an einer Dresdner Grundschule des Schulbezirkes vorzunehmen.
Mit der Anmeldung an unserer Schule stimmen Sie auch unserem Schulkonzept zu. Bitte informieren Sie sich dazu im Vorfeld ausführlich unter der Rubrik „Schulkonzept“. Wir bieten besondere zusätzliche Programme und Strukturen innerhalb des Unterrichts an. Dazu gehören:
– Eislaufen, Skaten im Sportunterricht Klasse 1
– Englisch, Begegnungssprache für die Klassen 1 und 2
– Aufnahme in die Musikklasse bei bestandenem Eignungstest (siehe weitere Informationen unter „Musikklasse“)
– eine Klassenchorstunde pro Woche für die Musikklassen
– Flötenunterricht innerhalb des Musikunterrichts für Klassen 1 und 2
– In der Klassenstufe drei wird eine Stunde weniger Sport unterrichtet (Stundentafel 3h – Reduzierung auf 2h pro Woche), dafür eine Stunde mehr Musik (Stundentafel 1h – Erhöhung auf 2h pro Woche). Der Grund liegt im musikalischen Konzept, welches wir nur mit dieser Struktur gestalten können. Als Ausgleich werden umfangreiche sportliche Projekte (schulischen und außerschulischen Wettkämpfen bspw. „Hochsprung mit Musik“, „Turmballturnier“, unser “Crosslauf-Tag“ und zahlreiche Sport-AG´s im Nachmittagsbereich angeboten; bspw. Klettern, Fußball, Leichtathletik, Ballspiele – siehe GTA- Angebote)
– Ab der Klassenstufe drei wird eine zusätzliche Klasse für Jungen gebildet, welche in den Dresdner Kreuzchor aufgenommen werden wollen. Es kann also für diese Schüler nach der Klasse 2, bei bestandener Aufnahmeprüfung, direkt in die Vorbereitungsklasse 3 gewechselt werden. Ein weiterer Schulwechsel entfällt damit.
Zusätzlich bieten wir ein fakultatives musikalisches Programm in der Klassenstufe 1 an, welches sich direkt an den Unterricht anschließt. Hier kann zu Beginn des Schuljahres über eine Teilnahme für das gesamte Schuljahr entschieden werden. Diese Musizierstunde dient zur Vorbereitung auf die Mitwirkung im „Spatzenchor“ und/ oder der „Spielbühne“, welche ab der Klassenstufe 2 angeboten wird, bei Frau Sebastian-Bertsch, jeweils einmal pro Woche 1,5h am Nachmittag, in der Aula unserer Schule.
– Musizieren für die Klassen 1b, c, d (45 Minuten, einmal pro Woche, unter Anleitung von unserer Chorleiterin Frau Sebastian-Bertsch)
Leselernmethoden
Welche Leselernmethode wird an der 63.Grundschule verwendet?
An unserer Schule werden verschiedene Leselernmethoden praktiziert. Unser Kollegium unterrichtet sowohl nach der analytisch-synthetischen Methode als auch mit Lautiermethoden. Die dabei genutzten Lehrwerke sind lehrplankonform und somit lernzielidentisch.
Die sogenannte Fibelmethode (analytisch-synthetische Leselernmethode) ist eine bewährte Leselernmethode mit einem systematisch, klar strukturierten Leselehrgang.
Zunächst lernen die Kinder die Buchstaben und Laute kennen, die am häufigsten vorkommen. Sie zerlegen Wörter in ihre einzelnen Buchstaben- bzw. Laut-Bausteine (Analyse) und ziehen sie wieder zu Silben oder Wörtern zusammen (Synthese). Bilder sowie kindgerechte, ansprechende Ausgangssituationen in der Fibel machen neugierig und unterstützen die Kinder zusätzlich bei der Erschließung von Wortbedeutungen.
Durch regelmäßiges Üben erlernen alle Kinder die Lesetechnik, lesen zunehmend flüssiger und erfassen den Sinn des Gelesenen. Parallel zum geführten Leselehrgang bieten die modernen Fibeln ebenfalls eine Anlauttabelle, mit der jedes Kind individuell auch schon Wörter verschriften kann, bevor alle Buchstaben eingeführt worden sind.
Lesen durch Schreiben orientiert sich ausdrücklich an einem erweiterten Lesebegriff, der neben dem Schreiben (und Lesen) regelmäßig auch „Denken“ verlangt. Es wird keine Lesetechnik vermittelt. Der Lehrgang hat andere Schwerpunkte:
- Anregungen zum Schreiben,
- Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung,
- Wahrnehmungs- und Konzentrationsübungen,
- Denkerziehung,
- „Brücken zur Mathematik“ sowie
- Hinführung zu einer aufgabenadäquaten Arbeitshaltung.
Der Lehrgang bietet den Kindern einen vielfältig abwechslungsreichen Unterricht mit vielen Freiräumen für eigenes Tun.
Bei Lesen durch Schreiben sind im Wesentlichen zwei Prinzipien leitend:
Erstes Prinzip:
Lesen durch Schreiben Durch Schreiben lernt Ihr Kind lesen, d.h. Ihr Kind lernt nicht zuerst lesen, sondern schreiben. Es lernt, wie die gesprochene Sprache aufgeschrieben wird. Das Lesenkönnen entwickelt sich dann als automatisches Begleitprodukt des Schreibens. Die Methode zeigt dem Kind, wie ein Wort in eine L-Au-T-K-E-TT-E zerlegt und aufgeschrieben werden kann.
Als zentrales Arbeitsmaterial bekommt jedes Kind eine Buchstabentabelle, von der es die zum Schreiben notwendigen Buchstaben abmalen kann. Ihr Kind kann mithilfe dieser Tabelle alles schreiben, was es will, sodass der Wortschatz keinen Einschränkungen unterliegt. Schreibt das Kind immer wieder selbstgewählte Wörter und Texte, dann lernt es die Buchstaben mit der Zeit von selbst.
Zweites Prinzip:
Selbständiges Lernen Der Lernprozess bei Lesen durch Schreiben verläuft für jedes Kind individuell. Der Lehrgang orientiert sich teilweise an der Idee des sogenannten Werkstattunterrichts. Die Kinder lernen und arbeiten individuell, indem sie aus einem reichhaltigen Lernangebot auswählen können. Der Lehrgang folgt der pädagogischen Grundüberzeugung, dass die meisten Kinder aus sich heraus lernfähig und lernbereit sind und nicht von außen dazu angehalten werden müssen.
Für welche Kinder ist diese Methode nicht geeignet?
Kinder mit Sprechfehlern, z.B. Auslassungen von Lauten, Ersetzung eines Lautes durch einen anderen Laut Kinder mit auditiven Einschränkungen
Das sollten Sie wissen:
Die richtige Schreibweise der Buchstaben wird im Unterricht in der Zeit des Anfangsunterrichts (1. und 2. Klasse) vermittelt.
Schon in der 1. Klasse lernen die Kinder erste Rechtschreibregeln, wie z.B. die Groß- und Kleinschreibung von Wörtern.
Die Angst, die viele Eltern haben, dass Ihr Kind sich eine falsche Rechtschreibung einprägt, ist unbegründet.
Viele Jahre Erfahrung zeigen, dass die Rechtschreibung als ein zentrales Lehrplan – Thema unabhängig von der Methode (Fibel oder Lesen durch Schreiben) erlernt wird.
Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit den Eltern
Grundschule und Elternhaus sind Partner in der Erziehung und Bildung. Das sächsische Schulgesetz und die Verordnung über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen des Freistaates Sachsen schaffen Grundlagen für diese verantwortungsvolle Zusammenarbeit.
Der rechtliche Rahmen füllt sich wenn Eltern und Lehrer mithelfen, gemeinsam die Schule zu einem Ort lebensnahen Lernens zu machen.
Dieses gemeinsame Wirken in der Schule hat vorrangig das Wohl aller Schüler im Blick. Das Recht der Eltern auf die Erziehung ihres Kindes und der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag müssen aufeinander abgestimmt werden. Dies erfordert einen Kooperationsprozess von Elternhaus und Schule. Vertrauen, Akzeptanz und Wertschätzung sollten die Grundlage dieser Zusammenarbeit sein. Die Plattform für eine intensive Partnerschaft bilden dabei regelmäßige Kontakte.
Arbeit mit der Gesamtelternschaft der Schule:
- Schulkonferenz
- Elternrat
- thematische Elternabende
- gemeinsame Ausgestaltung regelmäßiger Fest (Sportfest, Schulfest, Weihnachtsmarkt etc.)
- Arbeit mit den Eltern der einzelnen Klassen (mindestens ein Elternabend pro Schuljahr, individuelle Elterngespräche)
- Elternvertreter
- Begleitung zu Ausflügen (Wandertage, Projekttage, Landheim etc.)
Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen
Unsere Schule unterhält eine gute Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten der näheren Umgebung. Wir sehen darin eine gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung, Begleitung und Förderung jedes Kindes.
Um die erweiterte Schuleingangsphase für jedes Kind optimal zu gestalten, arbeiten wir mit den Kindertagesstätten Purzelbaum – Niederwaldstraße, Waldhaus – Prellerstraße, Pfiffikus – Sebastian-Bach-Straße, Villa Mittendrin – Kretschmerstraße, eng zusammen. Es bestehen Kooperationsverträge zu diesen Kindertagesstätten. Vier Lehrkräfte unserer Schule stehen im ständigen Austausch mit den Mitarbeitern diesen Kindertagesstätten. In den Kooperationsverträgen sind u. a. folgende Maßnahmen festgelegt:
- regelmäßige Gespräche mit den Leitern bzw. Mitarbeitern der Kindertageseinrichtungen,
- Teilnahme an einem Elternabend im Kindergarten,
- Hospitation der Lehrer (zukünftige Klasse 1) im Kindergarten und umgekehrt,
- gemeinsame Elterngespräche bei Bedarf,
- Einladung der Vorschulkinder zu Schnupperstunden (Mirola- Nachmittage),
- Schnuppertag für Eltern und Kinder.
Zusammenarbeit mit dem Hort
Regelmäßig treffen sich die Schul- und Hortleitung, um aktuelle schulorganisatorische Fragen und anstehende Termine zu besprechen (u.a. alljährliche gemeinsame Organisation von Veranstaltungen wie Weihnachtsmarkt, Schulfest, Kindertag, Tag der offenen Tür).
Die Klassenlehrerinnen arbeiten eng mit den jeweiligen Horterziehern der Klassenstufe zusammen.
Ablauf des Vorschuljahres an der 63. Grundschule „Johann Gottlieb Naumann“
| Nr | Thema | Hinweise | Zeitraum |
| 01 | Bekanntgabe des Anmeldetermins |
|
Mai |
| 02 | Tag der offenen Tür |
|
August/September |
| 03 | Anmeldung des Kindes an der Schule |
|
August/ September |
| 3.1 | Bildungsberatung für Kinder mit Migrationshintergrund |
|
September bis März |
| 3.2 | Erstgespräch für Kinder mit Beeinträchtigungen |
|
September bis März |
| 3.3 | Beratungsgespräche |
|
September bis Mai – durchgängig möglich |
| 04 | Ärztliche Untersuchung der angemeldeten Kinder |
|
vom Tag der Schulanmeldung bis Februar |
| 05 | Besuch der Vorschulkinder aus den Kooperationskindergärten in den Kindergärten und in der Grundschule |
|
September bis Juni |
| 06 | Vorschulnachmittag „Mirola“ |
|
März |
| 07 | Musik-Aufnahmetest |
|
März/April |
| 08 | Mitteilung zur Schulaufnahme bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf |
|
bis Juni |
| 09 | Erteilung der Bescheide zur Schulaufnahme |
|
Mai/Juni |
| 10 | 0. Elternabend |
|
Juni |
| 11 | Schulaufnahmefeier |
|
August/September |
Ablauf des Vorschuljahres an der 63. Grundschule „Johann Gottlieb Naumann“
Das Jahr vor dem Schulbeginn
Ihr Kind kommt in die Schule. Das ist wichtig!
Jedes Kind ist anders. Zum Beispiel:
- Ein Kind kennt die Namen von vielen Bäumen.
- Ein anderes Kind kann sehr gut Geschichten erzählen.
- Und ein anderes Kind kann sehr gut malen.
- Oder ein anderes Kind hat viele Freunde.
Jedes Kind entwickelt sich anders.
Jedes Kind kann etwas Anderes gut machen. Die Kinder sollen viele Sachen gutmachen. Das heißt: Entwicklungsbereiche.
Im Kindergarten helfen die Erzieherinnen und Erzieher.
Das bedeutet zum Beispiel:
- lernt ein Kind schnell? Oder lernt ein Kind langsam?
- Kann ein Kind sich Sachen gut merken?
- Erkennt ein Kind viele Sachen wieder?
- Kann ein Kind gut Geschichten erzählen?
Entwicklungsbereich geistige Entwicklung
Das bedeutet zum Beispiel:
- Lernt ein Kind schnell?
- Oder lernt ein Kind langsam?
- Kann ein Kind sich Sachen gut merken?
- Erkennt ein Kind viele Sachen wieder?
- Kann ein Kind gut Geschichten erzählen?
Sie sind Eltern.
Was können Sie machen?
Zum Beispiel:
- Spielen Sie mit Ihrem Kind: Was siehst du im Wald? Was siehst du auf der Straße?
- Spielen Sie mit Ihrem Kind: Zähle die Autos auf der Straße! Zähle dieBäume in der Straße!
- Fragen Sie Ihr Kind:
Welche Farbe haben die Sachen? - Sagen Sie zu Ihrem Kind:
Erzähle mir: Was hast du heute gemacht? - Ihr Kind hat etwas gutgemacht? Loben Sie Ihr Kind.
Informationen zur Schulaufnahmeuntersuchung
Herausgeber:
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Dresden
Informationen zur ärztlichen Untersuchung zum Schulanfang
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
alle Kinder müssen ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht schulärztlich untersucht werden. Dies gilt auch für Kinder, die vorzeitig zur Schule angemeldet werden, sogenannte Kann-Kinder. Kinder, die um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen erneut an der schulärztlichen Untersuchung teilnehmen.
Die Untersuchung wird Schulaufnahmeuntersuchung genannt und ist gesetzlich verpflichtend (§ 26 a Sächsisches Schulgesetz).
Mindestens eine sorgeberechtigte Person muss bei der Untersuchung anwesend sein. Sie dauert etwa 40 Minuten.
Was wird untersucht?
Die Schulärztinnen und -ärzte des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes möchten herausfinden:
- ob es bei Ihrem Kind gesundheitliche Einschränkungen und Entwicklungsbesonderheiten gibt, die für den Schulbesuch bedeutsam sein können,
- ob Ihr Kind besonders gefördert werden muss oder eine Therapie empfohlen wird.
Beurteilt werden:
- die Seh- und Hörfähigkeit,
- das Körpergewicht und die Körperlänge,
- die Fein- und Grobmotorik sowie
- die sprachliche und kognitive Entwicklung.
Der Impfstatus Ihres Kindes wird ebenfalls erfasst.
Die Ärztin oder der Arzt wertet die Untersuchung mit Ihnen aus und beantwortet Ihre Fragen. Sie erhalten das Ergebnis der Untersuchung auch schriftlich.
Wann findet die Untersuchung statt und wie wird ein Termin vereinbart?
Die Schulaufnahmeuntersuchungen finden im Jahr vor der Einschulung im Zeitraum von August bis Januar statt.
Sie können den Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung online oder telefonisch vereinbaren.
Ein Jahr vor der Einschulung (etwa im August) erhalten Sie vom Amt für Schulen eine schriftliche Aufforderung zur Schulanmeldung Ihres Kindes. In.diesem Brief finden Sie:
- Informationen zur Schulaufnahmeuntersuchung,
- den Link zum Online-Terminbuchungssystem sowie
- die Telefonnummer Ihres zuständigen Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes für eine telefonische Terminvereinbarung.
Sollten Sie keinen Brief vom Amt für Schulen erhalten haben, können Sie gern einen Termin unter folgender Telefon nummer vereinbaren: (03 51) 4 88 82 41.
Wo findet die Untersuchung statt?
Die Schulaufnahmeuntersuchung findet in einer Dienststelle des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) statt.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Grundschule, an der Sie Ihr Kind anmelden. Es gibt die folgenden vier Dienststellen:
- KJÄD Mitte: Haus des Kindes, Dürerstraße 88, 01307 Dresden
- KJÄD West: Braunsdorfer Straße 13, 01159 Dresden
- KJÄD Süd: Albert-Wolf-Platz 4, 01239 Dresden
- KJÄD Nord: Bautzner Straße 125, 01099 Dresden
Bitte beachten Sie, dass die Schulleitung die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst spricht lediglich Empfehlungen aus.
Die Schule wird über schulrelevante Befunde informiert.
Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?
Bringen Sie bitte am Tag der Untersuchung die folgenden Unterlagen mit:
- ausgefüllter Elternfragebogen (Sie erhalten ihn bei der Online-Terminvergabe oder auf unserer unten genannten Homepage. Auch zu den Schulanmeldetagen können Sie das Formular von der Grundschule erhalten.),
- gelbes Vorsorgeheft, gegebenenfalls medizinische
Befunde und Unterlagen sowie - Impfausweis (zur Einsichtnahme, lmpfer;assung und
Beratung).
Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind bei der Schulaufnahmeuntersuchung kennenzulernen.
Bei Fragen können Sie uns gerne ansprechen, anrufen oder schreiben. – Ihr Kinder- und Jugendärztlicher Dienst.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Dürerstraße 88, 01307 Dresden
Telefon: (03 51) 4 88 82 41
E-Mail: gesundheitsamt-kjg@dresden.de dresden.de/schulaufnahmeuntersuchung dresden.de/kindergesundheit