Schulanfänger

News

Liebe Eltern der Schulanfänger für das Jahr 2025/2026

alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2018 und 30. Juni 2019 geboren wurden,
werden mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig. Diese Kinder sind im September diesen
Jahres an einer Grundschule anzumelden.

In Absprache mit dem Landesamt für Schule und Bildung finden die Schulanmeldungen an den
kommunalen Grundschulen in Dresden an folgenden Tagen statt:

Donnerstag, 5. September 2024, 14 bis 18 Uhr und
Dienstag, 10. September 2024, 14 bis 18 Uhr.

Bei Fragen zur Schulanmeldung können Sie sich gern telefonisch oder per
E-Mail an uns wenden.

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen. Seien Sie herzlich willkommen!

Mit freundlichen Grüßen, Dr. Annett Aurig, Schulleiterin 63. Grundschule

Allgemeines

Wann muss bzw. kann ich mein Kind an der Grundschule anmelden?

Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.
Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.

Wo melde ich mein Kind an?

Laut Schulgesetz hat der Schüler die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich er wohnt. Die Stadt Dresden hat gemeinsame Schulbezirke für mehrere Schulen festgelegt. Das heißt, die Eltern können innerhalb des Schulbezirkes wählen, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule dies zulässt.
Zu unserem Schulbezirk gehören die 06., 25., 32., 51., 108. und unsere 63. Grundschule.
Wünschen Eltern, dass ihr Kind eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besucht, können sie nach der im Schulbezirk erfolgten Anmeldung an der gewünschten Schule einen Antrag auf Aufnahme stellen.
Sie wissen nicht genau, in welchem Schulbezirk Sie wohnen? Sie erhalten im Grundschul-Finder der Stadt Dresden nach Eingabe Ihrer Adresse Informationen zu den Schulen Ihres Wohnortes.

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Die Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten vom Schulverwaltungsamt der Stadt Dresden ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anmeldung an einer Grundschule des Schulbezirkes. Dieses Schreiben müssen die Eltern zur Anmeldung mitbringen. Außerdem ist die Geburtsurkunde des Kindes, der Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers und ggf. der Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Gerichtsurteil/Bestätigung des Jugendamtes) vorzulegen. Folgende Daten werden erhoben:

  • Name und Vorname der Eltern und des Kindes;
  • Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;
  • Geschlecht des Kindes;
  • Anschrift der Eltern und des Kindes;
  • Telefonnummer, Notfalladresse;
  • Staatsangehörigkeit des Kindes;
  • Religionszugehörigkeit des Kindes;
  • Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;
  • ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird.

Die Daten nach Nummer 6 und 8 sind nur mit Einwilligung der Eltern gemäß Sächsischem Datenschutzgesetz § 4 Abs. 1 und 2 zu erfassen.

Umzug während der Anmeldephase

Sie sind bereits umgezogen, auf dem Brief zur Anmeldung steht noch die alte Adresse

Die Schulanmeldung kann im neuen Schulbezirk vorgenommen werden, unabhängig davon, welche Anschrift in dem Schreiben steht. Die Eltern weisen die neue Anschrift durch Vorlage einer Meldebescheinigung oder des Personalausweises nach.

Sie planen nach der Schulanmeldung in einen anderen Dresdner Schulbezirk zu ziehen

Zur Verwaltungsvereinfachung kann die Anmeldung bereits im zukünftigen Schulbezirk vorgenommen werden. Die Sorgeberechtigten haben folgende Nachweise zu erbringen:

Mietwohnung oder den von allen Parteien unterschriebenen Mietvertrag
Wohneigentum oder Kaufvertrag/ Grundbuchauszug ggf. Nachweis über Fertigstellung oder Erklärung, dass das Wohneigentum selbst bezogen und nicht vermietet wird.

Sie planen nach der Schulanmeldung aus Dresden wegzuziehen

Weisen Sie dem Schulverwaltungsamt Dresden nach, dass das Kind an einer Grundschule außerhalb Dresdens angemeldet wurde, ist eine Anmeldung an einer Dresdner Grundschule nicht mehr erforderlich. Ob die Grundschule der anderen Kommune die Anmeldung vor dem Umzug annimmt, ist von den Eltern bei dem zuständigen Schulverwaltungsamt der Kommune zu erfragen. Können die Sorgeberechtigten keinen Nachweis über die Schulanmeldung an einer Grundschule außerhalb Dresdens vorlegen, ist die Anmeldung zunächst an einer Dresdner Grundschule des Schulbezirkes vorzunehmen.
 

Individuelles der Schule

Warum wird eine „Kennenlernstunde“ an unserer Schule durchgeführt?

Um den aktuellen Entwicklungsstand der Kinder zu ermitteln, wird ein kurzer Test (Kennenlernstunde) durchgeführt. Wir müssen im Rahmen dieses Kennenlernens herausfinden, ob sich Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben oder ob eine Zurückstellung erfolgen sollte. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn die Kinder den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter. Diese Kennlernstunde findet im März des Aufnahmejahres statt. Termine dazu werden bei der Anmeldung vergeben.

Neben dem schulischen Aufnahmetest (Kennenlernstunde) ist eine Untersuchung durch die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes gesetzlich vorgeschrieben. Auch hier erhalten Sie bei uns am Tag der Anmeldung einen Termin. Dieser ist beim  Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (Dürerstraße 88, 01307 Dresden, Tel.: 0351-4888252).

Was passiert, wenn mehr Kinder angemeldet werden als die Schule aufnehmen kann?

Es kann passieren, dass die Aufnahmekapazität unserer Schule nicht ausreicht, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Im Falle eines Kapazitätsengpasses werden wir auf ein Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

  • Geschwisterkinder besuchen unsere Schule in den Klassen 1 bis 3 (eigener Schulbezirk),
  • Kinder, die den Test für die Aufnahme in die Musikklasse bestanden haben (nicht stadtoffen),
  • Wohnortnähe (Entfernung vom Elternhaus zur Schule – Wir ermitteln die Entfernung mit dem Routenplaner von Google Maps im Modus Fußweg – kürzeste Variante.).

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonders eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werde von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein weiteres Aufnahmeverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt ein formloser Antrag.

Was ist das Besondere an der 1. Klasse?

Die Klassenstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit. Den Lehrerinnen und Lehrern lässt der Lehrplan in dieser Zeit so viel Freiheit, dass Sie den Unterricht angepasst an die Fortschritte der Klasse gestalten können. Sie tragen mit der Gestaltung des Unterrichts dem aktuellen Lernstand der Kinder, dem unterschiedlichen Lerntempo und den individuellen Lernvoraussetzungen Rechnung. Deshalb gibt es nach der 1. Klasse keine Versetzungsentscheidung – jedes Kind wechselt in die Klasse 2. Mit Zustimmung der Eltern und der Klassenkonferenz kann ein Kind allerdings auch die Klassenstufe 1 wiederholen.

Methoden zum Schriftspracherwerb

Welche Methode zum Schriftspracherwerb wird an der 63.Grundschule verwendet?

Schülerinnen und Schüler lernen Lesen nach der „analytisch-synthetischen Leselehrmethode“ und durch „Lesen durch Schreiben“ nach Dr. J. Reichen.

Die Fibelmethode

Die sogenannte Fibelmethode (analytisch-synthetische Leselernmethode) ist eine bewährte Leselernmethode mit einem systematisch, klar strukturierten Leselehrgang.

Zunächst lernen die Kinder die Buchstaben und Laute kennen, die am häufigsten vorkommen. Sie zerlegen Wörter in ihre einzelnen Buchstaben- bzw. Laut-Bausteine (Analyse) und ziehen sie wieder zu Silben oder Wörtern zusammen (Synthese). Bilder sowie kindgerechte, ansprechende Ausgangssituationen in der Fibel machen neugierig und unterstützen die Kinder zusätzlich bei der Erschließung von Wortbedeutungen.

Durch regelmäßiges Üben erlernen alle Kinder die Lesetechnik, lesen zunehmend flüssiger und erfassen den Sinn des Gelesenen.

Parallel zum geführten Leselehrgang bieten die modernen Fibeln ebenfalls eine Anlauttabelle, mit der jedes Kind individuell auch schon Wörter verschriften kann, bevor alle Buchstaben eingeführt worden sind.

Lesen durch Schreiben

Erstklässler auf seinem Weg in die Welt des Lesens und Schreibens

Lesen durch Schreiben orientiert sich ausdrücklich an einem erweiterten Lesebegriff, der neben dem Schreiben (und Lesen) regelmäßig auch „Denken“ verlangt.

Es wird keine Lesetechnik vermittelt. Der Lehrgang hat andere Schwerpunkte:

  • Anregungen zum Schreiben,
  • Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung,
  • Wahrnehmungs- und Konzentrationsübungen,
  • Denkerziehung,
  • „Brücken zur Mathematik“ sowie
  • Hinführung zu einer aufgabenadäquaten Arbeitshaltung.

Der Lehrgang bietet den Kindern einen vielfältig abwechslungsreichen Unterricht mit vielen Freiräumen für eigenes Tun.

Bei Lesen durch Schreiben sind im Wesentlichen zwei Prinzipien leitend:

Erstes Prinzip: Lesen durch Schreiben

Durch Schreiben lernt Ihr Kind lesen, d.h. Ihr Kind lernt nicht zuerst lesen, sondern schreiben. Es lernt, wie die gesprochene Sprache aufgeschrieben wird. Das Lesenkönnen entwickelt sich dann als automatisches Begleitprodukt des Schreibens. Die Methode zeigt dem Kind, wie ein Wort in eine L-Au-T-K-E-TT-E zerlegt und aufgeschrieben werden kann.

Als zentrales Arbeitsmaterial bekommt jedes Kind eine Buchstabentabelle, von der es die zum Schreiben notwendigen Buchstaben abmalen kann. Ihr Kind kann mithilfe dieser Tabelle alles schreiben, was es will, sodass der Wortschatz keinen Einschränkungen unterliegt. Schreibt das Kind immer wieder selbstgewählte Wörter und Texte, dann lernt es die Buchstaben mit der Zeit von selbst.

Zweites Prinzip: Selbständiges Lernen

Der Lernprozess bei Lesen durch Schreiben verläuft für jedes Kind individuell. Der Lehrgang orientiert sich teilweise an der Idee des sogenannten Werkstattunterrichts. Die Kinder lernen und arbeiten individuell, indem sie aus einem reichhaltigen Lernangebot auswählen können. Der Lehrgang folgt der pädagogischen Grundüberzeugung, dass die meisten Kinder aus sich heraus lernfähig und lernbereit sind und nicht von außen dazu angehalten werden müssen.

Für welche Kinder ist diese Methode nicht geeignet?

  • Kinder mit Sprechfehlern, z.B. Auslassungen von Lauten, Ersetzung eines Lautes durch einen anderen Laut
  • Kinder mit auditiven Einschränkungen

Das sollten Sie wissen:

Die richtige Schreibweise der Buchstaben wird im Unterricht in der Zeit des Anfangsunterrichts (1. und 2. Klasse) vermittelt.

Schon in der 1. Klasse lernen die Kinder erste Rechtschreibregeln, wie z.B. die Groß- und Kleinschreibung von Wörtern.

Die Angst, die viele Eltern haben, dass Ihr Kind sich eine falsche Rechtschreibung einprägt, ist unbegründet.

Viele Jahre Erfahrung zeigen, dass die Rechtschreibung  als ein zentrales Lehrplan – Thema unabhängig von der Methode (Fibel oder Lesen durch Schreiben) erlernt wird.

Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit den Eltern

Grundschule und Elternhaus sind Partner in der Erziehung und Bildung. Das sächsische Schulgesetz und die Verordnung über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen des Freistaates Sachsen schaffen Grundlagen für diese verantwortungsvolle Zusammenarbeit.

Der rechtliche Rahmen füllt sich wenn Eltern und Lehrer mithelfen, gemeinsam die Schule zu einem Ort lebensnahen Lernens zu machen.

Dieses gemeinsame Wirken in der Schule hat vorrangig das Wohl aller Schüler im Blick. Das Recht der Eltern auf die Erziehung ihres Kindes und der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag müssen aufeinander abgestimmt werden. Dies erfordert einen Kooperationsprozess von Elternhaus und Schule. Vertrauen, Akzeptanz und Wertschätzung sollten die Grundlage dieser Zusammenarbeit sein. Die Plattform für eine intensive Partnerschaft bilden dabei regelmäßige Kontakte. 

Arbeit mit der Gesamtelternschaft der Schule:

  • Schulkonferenz
  • Elternrat
  • thematische Elternabende
  • gemeinsame Ausgestaltung regelmäßiger Fest (Sportfest, Schulfest, Weihnachtsmarkt etc.)
  • Arbeit mit den Eltern der einzelnen Klassen (mindestens ein Elternabend pro Schuljahr, individuelle Elterngespräche)
  • Elternvertreter
  • Begleitung zu Ausflügen (Wandertage, Projekttage, Landheim etc.)

Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen

Unsere Schule unterhält eine gute Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten der näheren Umgebung. Wir sehen darin eine gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung, Begleitung und Förderung jedes Kindes.

Um die erweiterte Schuleingangsphase für jedes Kind optimal zu gestalten, arbeiten wir mit den Kindertagesstätten Purzelbaum – Niederwaldstraße, Waldhaus – Prellerstraße, Pfiffikus – Sebastian-Bach-Straße, Villa Mittendrin – Kretschmerstraße,  eng zusammen. Es bestehen Kooperationsverträge zu diesen Kindertagesstätten. Vier Lehrkräfte unserer Schule stehen im ständigen Austausch mit den Mitarbeitern diesen Kindertagesstätten. In den Kooperationsverträgen sind u. a. folgende Maßnahmen festgelegt:

  • regelmäßige Gespräche mit den Leitern bzw. Mitarbeitern der Kindertageseinrichtungen,
  • Teilnahme an einem Elternabend im Kindergarten,
  • Hospitation der Lehrer (zukünftige Klasse 1) im Kindergarten und umgekehrt,
  • gemeinsame Elterngespräche bei Bedarf,
  • Einladung der Vorschulkinder zu Schnupperstunden (Mirola- Nachmittage),
  • Schnuppertag für Eltern und Kinder.

Zusammenarbeit mit dem Hort 

Regelmäßig treffen sich die Schul- und Hortleitung, um aktuelle schulorganisatorische Fragen und anstehende Termine zu besprechen (u.a. alljährliche gemeinsame Organisation von Veranstaltungen wie Weihnachtsmarkt, Schulfest, Kindertag, Tag der offenen Tür).

Die Klassenlehrerinnen arbeiten eng mit den jeweiligen Horterziehern der Klassenstufe zusammen.